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Leistungserklärung für Baubefestigungselemente

Am 1. Juli 2013 wurde die Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG durch die neue Bauprodukteverordnung (Nr. 305/2011) abgelöst. Diese Änderung hat verständlicherweise eine Reihe von Fragen und Zweifeln über die erforderliche CE-Kennzeichnung für Bauprodukte aufgeworfen. Wir hoffen, dass diese Seiten die Situation verständlicher machen und Ihnen die umfangreichen Maßnahmen verdeutlichen, die von BOSTITCH unternommen wurden, um die neuen Branchenbestimmungen zu erfüllen.

Sofern Sie den Referenzcode Ihrer Befestigungselemente kennen, können Sie die Leistungserklärung mithilfe der nachstehenden Suche-Funktion herunterladen.

Leistungserklärung für Konstruktions-Befestigungselemente

Zum Download der Leistungseklärung für Ihr Befestigungselement geben Sie bitte den DOP-Referenzcode in das Suchfeld ein oder wählen Sie ihn über die Dropdown-Liste aus. Dieser Referenzcode ist auf der Verpackung Ihrer Befestigungselemente aufgedruckt (zum Beispiel EU_20_RRG8). Sind Sie sich nicht sicher, klicken Sie hier, um sich ein Beispiel für einen solchen, auf dem Etikett abgedruckten Code anzusehen.

Sollten Sie Fragen haben und nicht finden, wonach Sie suchen oder Unterlagen in einer anderen Sprache benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.

Suche mit Referenzcode

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