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Wichtige Informationen: CE-Kennzeichnung für Bauprodukte

am 1. Juli 2013 löst die neue Bauprodukte-Verordnung (CPR Nr. 305/2011) die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie 89/106/EWG vollständig ab. Diese angekündigte Änderung hat verständlicherweise eine Reihe von Fragen und Zweifeln über die Notwendigkeit der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte aufgeworfen. Mit diesem Schreiben möchten wir für Sie Klarheit in diese Situation bringen und Sie darüber informieren, welche umfangreichen Maßnahmen Powers und BOSTITCH ergriffen haben, um weiterhin die Branchenbestimmungen zu erfüllen.

Wann ist ein Produkt als Bauprodukt definiert?
Die neue Verordnung definiert eine “Bauprodukt“ als ein Produkt, dass:
1) dauerhaft in einer Konstruktion oder in Teile einer Konstruktion eingebaut ist
und
2) Einfluss auf die Leistung einer der folgenden baubetrieblichen Anforderungen hat:
● Mechanische Festigkeit und Standsicherheit ● Brandschutz
● Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz ● Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
● Schallschutz     ● Energieeinsparung und Wärmeschutz
● Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Trifft 1) oder 2) nicht auf die Anwendung des Bauproduktes zu, ist die Verwendung eines CE-markierten Befestigungsproduktes nicht verpflichtend. Das beigefügte Flowchart wird Ihnen helfen zu entscheiden, ob die Verwendung eines CE-markierten Produktes verpflichtend ist.

Declaration of Performance
Bietet ein Hersteller oder Lieferant CE-zugelassene Produkte an, müssen diese Produkte CE-gekennzeichnet werden. Außerdem muss die Leistung des jeweiligen Bauproduktes in einer speziellen Leistungserklärung (Declaration of Performance -DoP) unter Berücksichtigung der o.g. Anforderungen angegeben werden.  Diese DoP-Dokumente müssen auf Anfrage erhältlich sein.

DoPs und CE-Markierungen dürfen  nur für Produkte erstellt werden, die von einer harmonisierten Norm erfasst sind oder einer Europäisch Technischen Bewertung entsprechen. Europäisch Technische Bewertungen werden ab Anfang Juli auf Basis der Leitlinien für die europäische technische Zulassung (ETAG), ausgestellt von EOTA, erarbeitet. Diese Leitlinien bilden die Basis der heutigen ETA-Zulassungen.

Welche Maßnahmen wurden von Powers und BOSTITCH getroffen?

  • Alle Powers und Stanley Bostitch Produkte die jetzt eine CE-Kennzeichnung basierend auf EN-Normen haben (z.B. Holznägel) werden auch in der Zukunft eine CE-Kennzeichnung haben. Spätestens ab dem 1. Juli 2013 werden die Leistungserklärungen (DoPs) für unsere Kunden auf unserer Internetseite erhältlich sein.
  • Alle ETA-zugelassenen Produkte haben eine CE-Kennzeichnung und werden diese auch in der Zukunft haben.  Spätestens ab dem 1. Juli 2013 werden die Leistungserklärungen (DoPs) für unsere Kunden auf unserer Internetseite erhältlich sein.
  • Einige zusätzliche Produkte, die bisher keine CE-Kennzeichnung hatten, werden diese in der Zukunft bekommen (z.B. Schnellbauschrauben, SDS Schrauben, Stanley Bostitch Holznägel). Sobald die Produkte nach harmonisierten Normen (EN-Normen) zugelassen sind, werden die entsprechenden DoPs auf unserer Internetseite erhältlich sein. 
  • Alle anderen Verankerungsprodukte die bisher keine ETA-Zulassung haben, erfüllen oft nicht die Anforderungen der  Leitlinien für die europäische technische Zulassung (ETAG). Daher wird es für einige der Verankerungsprodukte nicht möglich sein, eine ETA-Zulassung und damit eine CE-Kennzeichnung zu erhalten.
  • Auf Anfrage ist eine komplette Übersicht der CE-gekennzeichneten Produkte bei Powers und Stanley Bostitch erhältlich. Auch werden die Produkte auf unserer Internetseite deutlich gekennzeichnet.  

Powers und Stanley Bostitch werden Sie weiterhin mit innovativen Produkten unterstützen, welche immer den neuesten Vorschriften entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen,
Yura Biryukov
Product Director, Fastenings
Stanley Black & Decker
www.bostitch.eu
www.powerseurope.com

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