BOSTITCH freut sich, das weltweit erste Akku-Kartonverschlussgerät präsentieren zu können. Das neue, leichte und kompakte Kartonverschlussgerät bietet den Vorteil, dass man absolut überall arbeiten kann, mit einer beeindruckenden Geschwindigkeit und Stärke, die es mit jedem traditionellen Bandapplikator aufnimmt. Dieses leicht tragbare Gerät wurde zum raschen und sicheren Verschluss von Kartons verschiedener Größen entwickelt und kann einfach von einer Arbeitsstelle zur nächsten transportiert werden.
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Um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Bau zu gewährleisten, fördert die BG BAU die Anschaffung von Eintreibgeräten, die u.a. mit einem Akku betrieben werden und ausschließlich mit der Auslösesicherung „ Einzelauslösung mit Sicherheitsfolge“ oder „Einzelauslösung mit Auslösesicherung“ ausgestattet sind.
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am 1. Juli 2013 löst die neue Bauprodukte-Verordnung (CPR Nr. 305/2011) die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie 89/106/EWG vollständig ab. Diese angekündigte Änderung hat verständlicherweise eine Reihe von Fragen und Zweifeln über die Notwendigkeit der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte aufgeworfen. Mit diesem Schreiben möchten wir für Sie Klarheit in diese Situation bringen und Sie darüber informieren, welche umfangreichen Maßnahmen Powers und BOSTITCH ergriffen haben, um weiterhin die Branchenbestimmungen zu erfüllen.
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